Geschäftsbedingungen für Ihre Geldanlage
Auf dieser Seite finden Sie unsere Geschäftsbedingungen für die Eröffnung eines Kontos bei der Renault Bank direkt.
Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch. Sie enthalten wichtige Informationen zum Preis- und Leistungsangebot, zum Datenschutz und sämtliche Informationen zum Banking bei der Renault Bank direkt. Um unsere Dokumente zu öffnen, benötigen Sie den Adobe Reader. Diesen können Sie kostenlos bei Adobe herunterladen.
Geschäftsbedingungen für das Einlagengeschäft
Vorvertragliche Informationen zum Fernabsatz
Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzes
Informationsbogen für den Einleger
Datenschutzhinweise der Renault Bank direkt
Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Fragen zu Steuern und Freistellungsaufträgen
Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 betrifft nicht den Solidaritätszuschlag bei Kapitalerträgen. Sofern Ihre Erträge der Abgeltungssteuer unterliegen, fällt unverändert der Solidaritätszuschlag auf Ihre Kapitalerträge an.
Das Online-Banking bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Veranlagung zu ändern. Dazu loggen Sie sich bitte in Ihren Online-Banking-Bereich ein und wählen Sie unter dem Menüpunkt "Service & Mehrwert" den Untermenüpunkt "Steuer" und "Freistellungsauftrag". Zur Änderung füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus, unterschreiben es und übersenden es per Dokumenten-Upload. Alternativ können Sie uns auch die Unterlagen per Post zukommen lassen: Renault Bank direkt Postfach 269 45952 Gladbeck
Die Renault Bank direkt versendet automatisch und kostenfrei an alle Kunden, die im entsprechenden Jahr Zinserträge hatten, eine Jahressteuerbescheinigung auf elektronischem Weg in das Postfach. Die Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie bis Ende Februar des Folgejahres. Bei Gemeinschaftskonten erhält der Gemeinschatsstamm die Jahressteuerbescheinigung in das Postfach. Bei U18-Konten wird die Jahressteuerbescheinigung in das Postfach des Minderjährigen übermittelt. Informationen zur Jahressteuerbescheinigung 2020 erhalten Sie demnächst auf unserer Webseite.
Sollten Sie Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten von Amerika bzw. in den Vereinigten Staaten von Amerika steuerlich ansässig sein, haben wir eine Übersicht zum Thema FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) für Sie bereit gestellt: FATCA Dokument. Bei Ihrer steuerlichen Ansässigkeit im Ausland sind ggf. die Meldepflichten im Rahmen von "CRS" (Common Reporting Standard) zu beachten. Zu diesem Thema haben wir für Sie das Info-Blatt CRS Dokument bereitgestellt. Im Übrigen können Sie nähere Informationen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten.
Sollte Ihnen eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegen, dann senden Sie uns diese bitte im Original (rechtliche Anforderung) zu, damit Ihre Zinseinkünfte während der Laufzeit der Bescheinigung steuerfrei bleiben. Das Original erhalten Sie nach erfolgreicher Bearbeitung selbstverständlich zurück.